Was versteht man unter Zeitarbeit eigentlich?
“Was? Du arbeitest bei einer Leihfirma? Das ist moderner Sklavenhandel!“ Solche Aussagen hört man des Öfteren. Doch was steckt dahinter?
LEIHARBEIT, PERSONALLEASING & ÜBERLASSUNG?
Bei der Zeitarbeit (gleichbedeutend mit Leiharbeit, Personalleasing & Personalüberlassung), welche in der Fachsprache „Arbeitnehmerüberlassung“ genannt wird, handelt es sich um ein „Dreiecksverhältnis“ zwischen den verschiedenen Vertragsparteien. Aber wie genau läuft dies ab?
WIR SCHAFFEN KLARHEIT
Zum besseren Verständnis veranschaulichen wir dies an einem Beispiel:
Ein Bewerber bekommt von ZELLNER Personal Lösungen einen Arbeitsvertrag angeboten. Dieser Mitarbeiter ist bei uns fest angestellt – und das unbefristet. Der Mitarbeiter hat somit Anspruch auf alle gesetzlichen Rechte als auch Pflichten aus dem Dienstvertrag, wie jeder andere Mitarbeiter auch.
Bei einer Überlassung arbeitet der Mitarbeiter für unseren Kunden an dessen Standort. Eine Überlassung dauert in der Regel mehrere Monate und wenn der Einsatz beendet ist, wird der Mitarbeiter in einem anderen Unternehmen beschäftigt.
Der Zeitarbeitnehmer leistet sein Arbeitspensum also nicht bei seinem Arbeitgeber, sondern in dem Unternehmen, das ihn entleiht. Deshalb spricht man auch von Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung.
VORTEILE DER ZEITARBEIT
FÜR BEWERBER
Zeitarbeit dient oft als Brückenbauer für Menschen, die Schwierigkeiten haben, einen Einstieg in die Berufswelt zu finden. Als Leiharbeiter können sie Projekterfahrung sammeln, nach einer Familienpause ins Berufsleben zurückkehren oder in einem komplett neuen Arbeitsumfeld durchstarten. Kann ein Mitarbeiter die Leihfirma von seiner Arbeitsleistung vor Ort derart überzeugen, dass man ihn dauerhaft anstellen möchte, kann in Abstimmung zwischen Personaldienstleister und Entleihbetrieb über eine Übernahme gesprochen werden. Kommt es zu diesem Arbeitgeberwechsel und einer Festanstellung im Entleihbetrieb, spricht man vom sog. „Klebeeffekt“. Einige Zeitarbeitsfirmen agieren bewusst vermittlungsorientiert und streben diese Art der dauerhaften Vermittlung regelrecht an. (1)
FÜR UNTERNEHMEN
Viele Unternehmen nutzen auf der anderen Seite Zeitarbeit, um geeignete Mitarbeiter zu finden, ohne sie langfristig an sich zu binden. Ist der Auftrag beendet, kehrt der Arbeitnehmer zurück zu seinem Arbeitgeber, der ihn überlassen hat. Das ist und bleibt das Zeitarbeitsunternehmen – mit allen Rechten und Pflichten. Es gewährt und zahlt Urlaub, führt Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer ab und ist an sämtliche bestehenden Arbeits- und Sozialgesetze gebunden. Selbst dann, wenn es während der Anstellung als Zeitarbeitnehmer zu einsatzfreien Zeiten kommt. (1)
VORTEILE FÜR UNTERNEHMEN IN KÜRZE
- Kurzfristige Abdeckung von Personalbedarf
- Kostenersparnis durch Entfall von z.b. Inseratkosten, Schulungskosten oder gesetzliche Abgaben
- Auslagerung der gesamten Administration rund um den Arbeitnehmer wie z.b. Recruiting oder Gehaltsabrechnung
- Zeitarbeitsfirmen sind meistens auf gewisse Branchen spezialisiert und können qualifiziertes Fachpersonal kurzfristig zur Verfügung stellen
VORTEILE FÜR BEWERBER IN KÜRZE
- Erste Kontakte knüpfen zu namhaften Unternehmen
- Möglichkeit zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt
- Bewerber erhalten Einblicke in verschiedene Branchen/Arbeitsplätze
- Das Sammeln von Erfahrungen
- Hohe Flexibilität bezüglich Einsetzbarkeit
- Chance zur anschließenden Übernahme
- Unbefristete Anstellung
WERDEN ZEITARBEITER SCHLECHTER BEZAHLT ALS STAMMPERSONAL?
In Österreich wird Zeitarbeit grundsätzlich durch das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Das Gesetz dient dazu, Leiharbeiter zu schützen und insbesondere vor Ausbeutung zu bewahren. Auch die regulären Beschäftigten dürfen aufgrund des Einsatzes von Leiharbeitern nicht benachteiligt werden. Das bedeutet, dass die Arbeitsplätze der Mitarbeiter nicht gefährdet als auch keine nachteiligen Lohnbestimmungen bewirkt werden dürfen.
Wenn ein Unternehmen Leiharbeiter einstellt, muss es sicherstellen, dass diese Leiharbeiter mindestens das verdienen, was im Kollektivvertrag der Arbeitskräfteüberlassung (AKÜ) festgelegt ist. Das kann mehr sein als das, was die festangestellten Mitarbeiter des Unternehmens verdienen. Die Idee dahinter ist, sicherzustellen, dass Leiharbeiter nicht schlechter gestellt werden als die festangestellten Mitarbeiter.
Kommt es zu einer Überlassung, wird also jener Kollektivvertrag angewendet, welcher höher ist = GÜNSTIGKEITSPRINZIP
- Für Arbeiter, die überlassen oder verliehen werden, gilt der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung.
- Für überlassene Angestellte gilt der Kollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe & in der Dienstleistung. In diesen Kollektivverträgen sind weitere Regelungen beispielsweise zum Thema Entlohnung nachlesbar.
RESÜMEE
Fakt ist, dass viele Unternehmen ohne Zeitarbeit nicht funktionieren würden und viele Wiedereinsteiger in den Arbeitsmarkt wahrscheinlich nur sehr schwer eine Chance bekommen würden, sich zu beweisen. Wenn man die Vor- und Nachteile abwägt ist deutlich zu erkennen, dass Zeitarbeit an sich nichts Schlechtes ist. Sehen Sie diese Art der Beschäftigung vielmehr als eine Chance!
(1) Quelle